Zum Inhalt springen
Ertrag gerechnetfür Ihr Dach, mit Hamburger StrahlungsdatenSolarpflicht geprüftbei Neubau und DachsanierungAnmeldung inklusivebei den Hamburger EnergienetzenAlle sieben Bezirkevon Altona bis Bergedorf
Photovoltaik in Hamburg — zur Startseite Photovoltaik in Hamburg Solaranlagen, Speicher, Wallbox 0 % MWST auf Anlage und Speicher bis 30 kWp
PV-Anlage erweitern: Ältere blaue Solarmodule und daneben neu montierte schwarze Module auf demselben Ziegeldach
Solaranlagen, Speicher, Wallbox

PV-Anlage in Hamburg erweitern

Wir erweitern bestehende PV-Anlagen in ganz Hamburg um Speicher, Module oder Wallbox. Ein nachgerüsteter Speicher fällt unter 0 % Umsatzsteuer, wenn er Strom aus Ihrer Anlage speichert.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Worum geht es?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Rest klären wir im Gespräch.

Um welches Gebäude geht es?

Danach richten sich Abstände, Größe und Anmeldung.

Welche Dachform hat das Haus?

Eine Schätzung genügt.

Was gehört schon dazu oder kommt bald?

Mehrfachauswahl, wenn mehreres zutrifft.

Wann soll die Anlage laufen?

Für Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, gilt die heutige Vergütung.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns innerhalb eines Werktags und vereinbaren den ersten Termin. Der kostet nichts.

oder per E-Mail:kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de

Eine Solaranlage, die schon einige Jahre auf dem Dach läuft, lässt sich in Hamburg um einen Speicher, weitere Module oder eine Wallbox ergänzen. Ein nachgerüsteter Speicher fällt dabei unter 0 % Umsatzsteuer, solange er Strom aus Ihrer Anlage am Wohnhaus aufnimmt (§ 12 Abs. 3 UStG). Neue Module laufen als eigene Anlage mit eigenem Inbetriebnahmedatum und eigener Vergütung, und der alte Teil behält seinen Satz.

Häufige Anlässe sind ein neues Elektroauto, eine geplante Wärmepumpe oder das Ende der Einspeisevergütung nach 20 Jahren. Beim ersten Termin sehen wir uns die vorhandene Anlage an, prüfen Wechselrichter, Zählerschrank und freie Dachfläche und sagen Ihnen, welche Erweiterung zu Ihrem Verbrauch passt.

Was lässt sich an einer bestehenden Anlage nachrüsten?

Nachrüsten lassen sich ein Speicher, weitere Module, eine Wallbox und ein neuer Wechselrichter, einzeln oder zusammen. Was davon sinnvoll ist, hängt vom Alter der Anlage, von der freien Dachfläche und von Ihrem Verbrauch ab.

Erweiterung Was sich ändert Worauf es ankommt
Speicher mehr Eigenverbrauch, Solarstrom auch am Abend Kopplung an die vorhandene Anlage, Größe nach Verbrauch
Weitere Module mehr Ertrag, im Sinne des EEG eine neue Anlage freie Dachfläche, Abstand zur Brandwand, Messkonzept
Wallbox Laden des Autos mit Überschuss vom Dach Meldung nach § 14a EnWG, Leitung vom Zählerschrank
Neuer Wechselrichter Ersatz für ein altes oder ausgefallenes Gerät Leistung der Module, Anschluss für einen späteren Speicher

Die Wallbox ist rechtlich die einfachste Erweiterung, weil sie Strom verbraucht und nichts an der Vergütung ändert. Was beim Laden mit Überschuss und beim ermäßigten Netzentgelt gilt, steht bei der Wallbox für Hamburger Häuser.

Was passiert mit der alten Einspeisevergütung?

Die bestehende Anlage behält ihre Vergütung bis zum Ende ihres Zeitraums, also 20 Jahre plus den Rest ihres Inbetriebnahmejahres (§ 25 EEG). Neue Module bekommen ein eigenes Inbetriebnahmedatum und den Satz, der an diesem Tag gilt.

Teil der Anlage Inbetriebnahme Vergütung bei Teileinspeisung Dauer
Bestandsanlage früheres Datum Satz zum Tag ihrer Inbetriebnahme 20 Jahre plus Rest des Inbetriebnahmejahres
Erweiterung bis 31.12.2026 7,70 Cent bis 10 kWp, 6,66 Cent für 10 bis 40 kWp, 5,44 Cent für 40 bis 100 kWp 20 Jahre plus Rest des Inbetriebnahmejahres
Erweiterung nach dem Regierungsentwurf ab 01.01.2027 keine feste Vergütung mehr, Übergangszahlung rechnerisch 5,2 Cent für Anlagen unter 50 kW höchstens 36 Monate

Sätze der Bundesnetzagentur für Inbetriebnahmen vom 01.08. bis 31.12.2026; Entwurf EEG 2027 nach BT-Drucksache 21/7867, Stand 12.10.2026, nicht beschlossen.

Für den Satz von 7,70 Cent zählt der Tag der Inbetriebnahme, nicht der Tag des Auftrags. Bei Anlagen bis 30 kW gibt das EEG den Hamburger Energienetzen einen Monat für die Antwort auf die Anmeldung, und ohne fristgerechte Antwort darf angeschlossen werden. Soll der neue Teil seinen Strom ganz einspeisen, gilt bis 10 kWp ein Satz von 12,22 Cent. Diese Volleinspeisung muss der Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme kennen (§ 48 Abs. 2a EEG).

Zwei Anlagenteile mit verschiedenen Sätzen brauchen eine Regel, wie die eingespeiste Strommenge zwischen ihnen aufgeteilt wird. Diese Regel steht im Messkonzept, das wir mit der Anmeldung als Übersichtsschaltplan einreichen. Alle Sätze und die Regeln bei negativen Börsenpreisen erklärt der Ratgeber zur Einspeisevergütung 2026.

Welche 30-kWp-Grenzen gelten bei der Steuer?

Für Umsatz- und Einkommensteuer kommt es auf die Leistung an, die nach der Erweiterung auf dem Haus steht. Bis 30 kWp bleibt es bei den einfachen Regeln, die auch für neue Anlagen gelten.

Steuer Regel Grenze
Umsatzsteuer auf Module, Speicher und Montage 0 % bei Anlagen auf oder nahe Wohngebäuden gilt als erfüllt bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister
Einkommensteuer auf Einspeisung und Eigenverbrauch steuerfrei 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem
Gewerbesteuer steuerfrei Gebäudeanlage bis 30 kW
Umsatzsteuer auf Wallbox und eigenständige Wartung 19 % keine

Fundstellen: § 12 Abs. 3 UStG, § 3 Nr. 72 EStG, § 3 Nr. 32 GewStG, BMF-Schreiben vom 27.02.2023.

Wächst eine Anlage mit der Erweiterung über 30 kWp, greift die Vereinfachung bei der Umsatzsteuer nicht mehr von selbst. Dann kommt es darauf an, ob die Anlage auf oder nahe einem Wohngebäude sitzt. Die 100 kWp sind eine Freigrenze, wer sie überschreitet, verliert die Befreiung bei der Einkommensteuer ganz. Wie das Finanzamt mit Anlage, Speicher und Wallbox umgeht, beschreibt der Ratgeber Photovoltaik und Steuer.

Speicher nachrüsten: AC- oder DC-gekoppelt?

An eine bestehende Anlage kommt ein Speicher meist AC-gekoppelt, also mit eigenem Batteriewechselrichter auf der Wechselstromseite, so dass der vorhandene Wechselrichter bleiben kann. DC-gekoppelt sitzt der Speicher am Gleichstromkreis der Module, und das passt, wenn der alte Wechselrichter ohnehin gegen ein Hybridgerät getauscht wird.

Für die Größe gilt dieselbe Faustregel der HTW Berlin wie bei einer neuen Anlage, also höchstens 1,5 kWh je kWp und je 1.000 kWh Jahresverbrauch. Ein Speicher kostet nach der Verbraucherzentrale 300 bis 700 Euro je kWh Kapazität, und auch beim Nachrüsten fällt darauf keine Umsatzsteuer an. Lädt er mit mehr als 4,2 kW aus dem Netz, melden wir ihn bei den Hamburger Energienetzen zusätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung.

Ein nachgerüsteter Speicher verschiebt Strom, den Ihre Anlage bisher für 7,70 Cent oder einen älteren Satz eingespeist hat, in den Abend. Dort ersetzt er Netzstrom, der im Schnitt 37,0 Cent kostet (BDEW, 08/2026). Wie groß der Speicher sein sollte und was er im Winter leistet, steht auf der Seite Photovoltaik mit Stromspeicher.

Hände eines Elektrikers an einem Wechselrichter an der Kellerwand, daneben ein neues Gerät im Karton

Wann sollte der Wechselrichter mit getauscht werden?

Bei Anlagen, die zehn Jahre oder älter sind, prüfen wir den Wechselrichter vor jeder Erweiterung, weil seine Garantie meist nach höchstens 10 Jahren endet (Finanztip). Ein Tausch ist dann sinnvoll, wenn das Gerät Fehler meldet oder ohnehin ein Speicher mit Hybridwechselrichter geplant ist.

Die Berner Fachhochschule hat für eine Studie 1.195 Anlagen ausgewertet, und gut ein Drittel der Wechselrichter, nämlich 34,3 Prozent, hatte in den ersten 15 Betriebsjahren mindestens einen Ausfall. Wer einen Speicher nachrüstet, kann das alte Gerät deshalb gleich durch einen Hybridwechselrichter ersetzen, der Module und Speicher gemeinsam bedient. Damit entfällt ein zweiter Termin für den Tausch.

Woran man ein schwächelndes Gerät früh erkennt, beschreibt die Seite zur Wartung von Solaranlagen. Einen getauschten Wechselrichter tragen wir mit den neuen Gerätedaten auch im Marktstammdatenregister nach.

Was gilt für Anlagen nach 20 Jahren Vergütung?

Nach 20 Jahren und dem Rest des Inbetriebnahmejahres endet die feste Einspeisevergütung, die Module liefern aber weiter Strom. Fraunhofer ISE hat an 44 Anlagen eine Alterung von rund 0,15 Prozent im Jahr gemessen, die Leistung geht also nur langsam zurück.

Für den Strom, den eine solche Anlage weiter einspeist, gilt der alte Satz nicht mehr. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart dagegen den vollen Bezugspreis, und deshalb rechnen wir bei einer ausgeförderten Anlage zuerst, wie viel Strom ein Speicher oder eine Wallbox im Haus halten kann.

Bei älteren Anlagen sehen wir uns zusätzlich Kabel, Steckverbinder und Befestigung an, bevor neue Teile dazukommen. Ist der alte Wechselrichter noch in Ordnung, kann er bleiben, und ein AC-gekoppelter Speicher arbeitet neben ihm.

Was melden wir bei den Hamburger Energienetzen?

Jede Erweiterung um Module oder Speicher melden wir im Portal der Hamburger Energienetze an. Der Ablauf hat dieselben fünf Schritte wie bei einer neuen Anlage.

  1. Antrag im Portal mit Lageplan, Übersichtsschaltplan des Messkonzepts und den Zertifikaten der neuen Geräte.
  2. Zustimmung des Netzbetreibers, bei Anlagen bis 30 kW innerhalb eines Monats.
  3. Zählersetzung, wenn das Messkonzept einen anderen oder zusätzlichen Zähler verlangt.
  4. Inbetriebsetzung der Erweiterung mit Protokoll.
  5. Kaufmännische Daten für die Abrechnung der Vergütung.

Danach tragen wir die Erweiterung binnen eines Monats im Marktstammdatenregister ein. Liegt die Leistung nach der Erweiterung über 7 kW, gehört ein intelligentes Messsystem dazu. Es kostet Sie bis 15 kW höchstens 50 Euro im Jahr, für die Steuerbox kommen bis zu 50 Euro hinzu.

Für den neuen Teil gelten außerdem die Regeln des Solarspitzengesetzes vom 25.02.2025. Ohne Smart Meter und Steuerbox darf eine Anlage unter 25 kW danach höchstens 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen (§ 9 Abs. 2 EEG). Unterlagen und Fristen im Einzelnen stehen bei der Anmeldung einer Solaranlage in Hamburg.

Rechenbeispiel: zweite Dachseite einer Doppelhaushälfte

Beispiel. Eine Doppelhaushälfte hat ein Satteldach mit Ost- und Westseite, und auf der Ostseite laufen seit einigen Jahren 6 kWp. Angenommen ist, dass die Westseite frei ist und 4 kWp trägt, die noch 2026 in Betrieb gehen. Nach PVGIS bringt ein Hamburger Westdach mit 35° Neigung 765 kWh je kWp im Jahr.

Frage Ergebnis im Beispiel
Ertrag der neuen Westseite rechnerisch rund 3.060 kWh im Jahr
Vergütung der neuen 4 kWp 7,70 Cent je kWh für 20 Jahre plus Rest des Jahres
Vergütung der alten 6 kWp unverändert bis zum Ende ihres Zeitraums
Leistung nach der Erweiterung 10 kWp, also über 7 kW und intelligentes Messsystem Pflicht
Umsatz- und Einkommensteuer unter 30 kWp, 0 % Umsatzsteuer auf die Erweiterung, Erträge steuerfrei
Abstand zur Brandwand 0,50 m bei Modulen bis 0,30 m über der Dachhaut, sonst 1,25 m (§ 32 Abs. 5 HBauO)

Ertrag mit PVGIS 5.3 gerechnet (eigene Abfrage, Stand 10/2026); Ostseite zum Vergleich 781 kWh je kWp.

An der Trennwand zur anderen Haushälfte kostet der größere Abstand von 1,25 m spürbar Modulfläche, deshalb planen wir die Westseite mit flach montierten Modulen. Den Preis für die 4 kWp nennen wir nach dem Termin am Dach. Nach der Marktspanne von 1.100 bis 1.600 Euro je kWp liegen kleine Erweiterungen eher am oberen Rand, weil Gerüst und Anmeldung auch hier anfallen.

Wann braucht es den Dachdecker?

Muss das Dach unter der bestehenden Anlage erneuert werden, bauen wir die Module ab und nach der Sanierung wieder auf, die Dachhaut selbst macht der Dachdecker. Erneuert er mehr als die Hälfte der Dachhaut, greift in Hamburg die Solarpflicht mit 30 Prozent der Nettodachfläche, die wir bei der Planung der Erweiterung gleich mitrechnen. Das Gerüst steht dann nur einmal für beide Gewerke.

Wo wir Anlagen in Hamburg erweitern

Wir erweitern Anlagen in allen sieben Bezirken, und mit Abstand die meisten Bestandsanlagen hat Wandsbek. In den Postleitzahl-Gebieten des Bezirks Wandsbek zählt das Marktstammdatenregister rund 11.700 Solaranlagen, rund 35 Prozent aller Hamburger Einheiten (Stand Oktober 2026).

Gemessen an der Zahl der Wohngebäude liegt die Dichte in Bergedorf am höchsten, mit rund 112 Anlagen über 2 kW je 1.000 Wohngebäude, ebenfalls als Näherung über die Postleitzahlen. Für den alten Teil gelten bei einer Erweiterung weiter die Regeln, unter denen er in Betrieb ging, für die neuen Module die heutigen.

Was Sie zur bestehenden Anlage bereitlegen

Für die Planung helfen das Inbetriebnahmeprotokoll der vorhandenen Anlage, ihre Nummer im Marktstammdatenregister und die letzte Abrechnung der Einspeisevergütung. Dazu ein Foto vom Typenschild des Wechselrichters und vom Zählerschrank und, wenn ein Speicher oder eine Wallbox dazukommen soll, Ihre letzte Stromrechnung. Per Mail erreichen Sie uns unter kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de, und eine Antwort kommt innerhalb eines Werktags. Über das Formular können Sie uns auch kurz schreiben, wie alt die Anlage ist und was dazukommen soll.

Häufige Fragen

Verliere ich meine alte Einspeisevergütung, wenn ich neue Module dazubaue?

Nein, die bestehende Anlage behält ihren Satz bis zum Ende ihres Vergütungszeitraums. Die neuen Module laufen als eigene Anlage mit eigenem Inbetriebnahmedatum. Für sie gilt der Satz, der am Tag ihrer Inbetriebnahme gilt.

Welche Vergütung bekommen neue Module, die ich noch 2026 anschließe?

7,70 Cent je kWh gibt es bei Teileinspeisung für den Anteil bis 10 kWp, wenn die Erweiterung bis zum 31.12.2026 in Betrieb geht. Auf den Anteil zwischen 10 und 40 kWp entfallen 6,66 Cent. Gezahlt wird 20 Jahre lang plus den Rest des Jahres der Inbetriebnahme.

Muss ich auf einen nachgerüsteten Speicher Mehrwertsteuer zahlen?

Nein, auch ein später eingebauter Speicher fällt unter 0 % Umsatzsteuer, wenn er Strom aus Ihrer Anlage am Wohnhaus aufnimmt. So steht es im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.02.2023. Für eine Wallbox gelten dagegen 19 Prozent.

Passt ein neuer Speicher zu meinem alten Wechselrichter?

Ja, in den meisten Fällen, denn ein AC-gekoppelter Speicher bringt seinen eigenen Batteriewechselrichter mit und wird auf der Wechselstromseite angeschlossen. Der vorhandene Wechselrichter kann dann bleiben. Ob das bei Ihrer Anlage so geht, sehen wir am Typenschild und am Zählerschrank.

Brauche ich nach der Erweiterung einen neuen Zähler?

Ja, sobald die Leistung über 7 kW liegt, bauen die Hamburger Energienetze ein intelligentes Messsystem ein. Bis 15 kW kostet es Sie höchstens 50 Euro im Jahr, die Steuerbox bis zu 50 Euro dazu. Bei kleineren Anlagen bleibt es meist beim Zweirichtungszähler.

Wird meine Anlage durch die Erweiterung steuerpflichtig?

Nein, solange sie insgesamt nicht über 30 kWp je Wohneinheit wächst, bleiben die Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei. Je Steuerpflichtigem gilt eine Freigrenze von 100 kWp, deren Überschreiten die Befreiung ganz kostet. Bei einem Einfamilienhaus erreicht eine Erweiterung diese Grenzen in der Regel nicht.

Meine Anlage ist älter als zehn Jahre. Sollte ich den Wechselrichter gleich mit tauschen?

Nein, nicht ohne Befund, aber wir prüfen ihn vor der Erweiterung, denn die Garantie endet meist nach höchstens 10 Jahren. Steht ohnehin ein Speicher an, kann ein Hybridwechselrichter den alten ersetzen und beides bedienen. Das spart später einen eigenen Termin für den Tausch.

Muss die Erweiterung beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Ja, neue Module und ein Speicher werden im Portal der Hamburger Energienetze angemeldet, nach denselben fünf Schritten wie eine neue Anlage. Danach kommt der Eintrag im Marktstammdatenregister. Beides erledigen wir für Sie.

Was mache ich mit meiner Anlage, wenn nach 20 Jahren die Vergütung ausläuft?

20 Jahre plus der Rest des Inbetriebnahmejahres ist die feste Vergütung gesichert, danach liefern die Module weiter Strom. Ab dann zählt vor allem, wie viel Sie davon selbst verbrauchen, denn jede Kilowattstunde aus dem Netz kostet im Schnitt 37,0 Cent. Ein Speicher oder eine Wallbox halten mehr Solarstrom im Haus.

Darf ich auf der zweiten Dachseite einfach weitere Module anbringen?

Ja, Solaranlagen auf Dachflächen sind nach der Hamburgischen Bauordnung verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern. Bei Reihen- und Doppelhäusern gilt aber der Abstand zur Brandwand, und bei Denkmälern oder in Erhaltungsgebieten braucht es eine Genehmigung. Das prüfen wir vor der Planung.

Beratung am Esstisch mit Tablet, Zollstock und einem kleinen Solarmodul-Muster
Unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags

Photovoltaik für Ihr Haus in Hamburg

Schreiben Sie kurz, um welches Dach es geht. Wir rechnen den Ertrag für Ihr Dach und sagen Ihnen, welche Anlagengröße und welcher Speicher passen — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

Lieber schreiben?

kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.