Eine Solaranlage, die schon einige Jahre auf dem Dach läuft, lässt sich in Hamburg um einen Speicher, weitere Module oder eine Wallbox ergänzen. Ein nachgerüsteter Speicher fällt dabei unter 0 % Umsatzsteuer, solange er Strom aus Ihrer Anlage am Wohnhaus aufnimmt (§ 12 Abs. 3 UStG). Neue Module laufen als eigene Anlage mit eigenem Inbetriebnahmedatum und eigener Vergütung, und der alte Teil behält seinen Satz.
Häufige Anlässe sind ein neues Elektroauto, eine geplante Wärmepumpe oder das Ende der Einspeisevergütung nach 20 Jahren. Beim ersten Termin sehen wir uns die vorhandene Anlage an, prüfen Wechselrichter, Zählerschrank und freie Dachfläche und sagen Ihnen, welche Erweiterung zu Ihrem Verbrauch passt.
