Auf Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage samt Speicher zahlen Sie 0 % Umsatzsteuer, wenn die Anlage auf oder neben einem Wohngebäude steht (§ 12 Abs. 3 UStG). Bei Anlagen bis 30 kWp gilt diese Bedingung ohne weiteren Nachweis als erfüllt. Die Einnahmen bleiben außerdem einkommensteuerfrei, solange je Wohn- oder Gewerbeeinheit höchstens 30 kWp installiert sind und Sie insgesamt unter 100 kWp bleiben (§ 3 Nr. 72 EStG). Mit 19 % Umsatzsteuer abgerechnet werden dagegen die Wallbox, eine eigenständig beauftragte Wartung und die Miete einer Anlage.
Beide Steuern sind Bundesrecht, deshalb gelten in Hamburg dieselben Regeln wie überall in Deutschland. Wie die Finanzverwaltung sie auslegt, steht in den BMF-Schreiben vom 27.02.2023 zur Umsatzsteuer und vom 17.07.2023 zur Einkommensteuer. Rechtsstand der Angaben ist November 2026.



