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Photovoltaik in Hamburg — zur Startseite Photovoltaik in Hamburg Solaranlagen, Speicher, Wallbox 0 % MWST auf Anlage und Speicher bis 30 kWp
Photovoltaik Steuer: Hände sortieren Papierbögen in einen Aktenordner auf einem Schreibtisch, daneben ein Laptop
Solaranlagen, Speicher, Wallbox

Photovoltaik und Steuer: wann Ihre Anlage steuerfrei ist

Für eine Photovoltaikanlage auf einem Hamburger Wohnhaus fallen meist weder Umsatzsteuer noch Einkommensteuer an. Die maßgebliche Grenze liegt bei 30 kWp.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de

Auf Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage samt Speicher zahlen Sie 0 % Umsatzsteuer, wenn die Anlage auf oder neben einem Wohngebäude steht (§ 12 Abs. 3 UStG). Bei Anlagen bis 30 kWp gilt diese Bedingung ohne weiteren Nachweis als erfüllt. Die Einnahmen bleiben außerdem einkommensteuerfrei, solange je Wohn- oder Gewerbeeinheit höchstens 30 kWp installiert sind und Sie insgesamt unter 100 kWp bleiben (§ 3 Nr. 72 EStG). Mit 19 % Umsatzsteuer abgerechnet werden dagegen die Wallbox, eine eigenständig beauftragte Wartung und die Miete einer Anlage.

Beide Steuern sind Bundesrecht, deshalb gelten in Hamburg dieselben Regeln wie überall in Deutschland. Wie die Finanzverwaltung sie auslegt, steht in den BMF-Schreiben vom 27.02.2023 zur Umsatzsteuer und vom 17.07.2023 zur Einkommensteuer. Rechtsstand der Angaben ist November 2026.

Welche Steuern entfallen bei einer Solaranlage?

Bei einer typischen Anlage auf dem Einfamilienhaus entfallen Umsatzsteuer beim Kauf, Einkommensteuer auf den Ertrag und Gewerbesteuer. Die Grenzen unterscheiden sich allerdings je Steuerart, und die Übersicht zeigt, wo sie liegen.

Steuer Regel für die Anlage am Wohnhaus Grenze Fundstelle
Umsatzsteuer beim Kauf 0 % auf Module, Speicher und Montage gilt bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister ohne Nachweis § 12 Abs. 3 UStG
Einkommensteuer Einspeisevergütung und selbst genutzter Strom steuerfrei 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem § 3 Nr. 72 EStG
Gewerbesteuer steuerfrei, wenn sich die Tätigkeit auf Erzeugung und Verkauf des Stroms beschränkt Gebäudeanlage bis 30 kW § 3 Nr. 32 GewStG
Umsatzsteuer auf eingespeisten Strom entfällt als Kleinunternehmer Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro, im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro § 19 UStG
Umsatzsteuer auf Wallbox, Wartung, Miete 19 % keine BMF 27.02.2023
Handwerkerleistung 20 % der Arbeitskosten mindern die Steuer höchstens 1.200 Euro im Jahr, nicht mit KfW-Kredit § 35a EStG

Die Grenze für die Umsatzsteuer bezieht sich auf die einzelne Anlage, die Grenze für die Einkommensteuer auf die Wohn- oder Gewerbeeinheit. Für ein Einfamilienhaus mit einer Anlage fallen beide zusammen, im Mehrfamilienhaus dagegen nicht.

Wann gilt der Nullsteuersatz für die Anlage?

Der Nullsteuersatz gilt für Module, Wechselrichter, Speicher und deren Installation, wenn die Anlage auf oder in der Nähe einer Wohnung, eines Wohnhauses oder eines dem Gemeinwohl dienenden öffentlichen Gebäudes errichtet wird. Sie müssen dafür nichts beantragen, denn der Fachbetrieb rechnet direkt mit 0 % ab.

Für Anlagen bis 30 kWp Bruttoleistung, wie sie im Marktstammdatenregister steht, unterstellt das Gesetz diese Voraussetzung. Eine größere Anlage auf einem Wohnhaus kann ebenfalls unter den Nullsteuersatz fallen, der Betreiber muss dann aber zeigen, dass die Bedingung erfüllt ist. Im Kaufvertrag bestätigen Sie in der Regel, dass Sie die Anlage selbst betreiben, und diese Erklärung reicht dem Betrieb als Nachweis.

Weil keine Umsatzsteuer hinzukommt, ist für Privatkunden der Nettopreis zugleich der Endpreis. Bei den Marktpreisen von rund 1.100 bis 1.600 Euro je kWp, die co2online und Finanztip für 2026 nennen, kostet eine Anlage mit 10 kWp deshalb 11.000 bis 16.000 Euro ohne Aufschlag. Woraus sich diese Spannen zusammensetzen, erklärt der Ratgeber zu den Kosten einer Photovoltaikanlage, und das Angebot für Ihr Dach bekommen Sie nach dem Termin am Haus.

Hände vergleichen am Küchentisch zwei Angebotsmappen, daneben ein kleines Solarmodul-Muster

Was fällt unter den Nullsteuersatz und was nicht?

Unter den Nullsteuersatz fällt alles, was zur Lieferung und Installation der Anlage gehört, auch Gerüst und Zähler. Stromverbraucher und Leistungen, die nach dem Kauf getrennt beauftragt werden, tragen dagegen 19 % Umsatzsteuer.

Posten Umsatzsteuer Begründung der Finanzverwaltung
Module, Wechselrichter, Kabel, Unterkonstruktion 0 % wesentliche Bestandteile der Anlage
Montage und Anschluss 0 % Installation gehört zur Lieferung
Gerüst 0 % Nebenleistung zur Montage
Zweirichtungszähler 0 % Nebenleistung zur Lieferung
Zählerschrank 0 % wenn der Netzbetreiber ihn verlangt oder er technisch nötig ist
Stromspeicher, auch später nachgerüstet 0 % speichert Strom aus der begünstigten Anlage
Notstrom- und Backup-Einrichtung 0 % zählt zu den wesentlichen Komponenten
Eintrag ins Marktstammdatenregister 0 % Nebenleistung zur Lieferung
Wallbox, Wärmepumpe 19 % Stromverbraucher, kein Teil der Anlage
eigenständig beauftragte Wartung 19 % eigene Leistung nach dem Kauf
Miete einer Anlage 19 % Vermietung ist keine Lieferung

Grundlage der Tabelle ist das BMF-Schreiben vom 27.02.2023, Abschnitt 12.18 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Kaufen Sie Anlage und Wallbox zusammen, sollten beide auf Angebot und Rechnung als getrennte Posten mit ihrem jeweiligen Steuersatz stehen. Wie das Laden mit Solarstrom und das ermäßigte Netzentgelt für die Wallbox in Hamburg funktionieren, steht auf der Seite zur Wallbox mit Solarstrom.

Wann ist der Solarstrom einkommensteuerfrei?

Was gilt im Mehrfamilienhaus?

Im Mehrfamilienhaus wächst die Grenze für die Einkommensteuer mit der Zahl der Einheiten, weil jeder Wohnung und jeder Gewerbeeinheit 30 kWp zustehen. Die Freigrenze von 100 kWp je Steuerpflichtigem bleibt trotzdem die Obergrenze.

Im Beispiel gehört einem Eigentümer ein Haus mit sechs Wohnungen, das ist eine Annahme. Sechs mal 30 kWp ergäben rechnerisch mehr als die 100 kWp, die je Steuerpflichtigem gelten, deshalb bleibt eine Anlage auf diesem Dach nur bis 100 kWp einkommensteuerfrei. Für die Umsatzsteuer kommt es dagegen auf die Leistung der Anlage im Register an, und über 30 kWp muss der Betreiber den Bezug zum Wohngebäude belegen.

Wie Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung im Haus geregelt sind, steht auf der Seite zur Photovoltaik im Mehrfamilienhaus. Für vermietete Häuser mit mehreren Eigentümern hängt die Steuer zudem davon ab, wer die Anlage betreibt, und das klärt man vor dem Auftrag.

Nahaufnahme schwarzer Solarmodule auf einem Ziegeldach im Gegenlicht der tiefstehenden Sonne

Kann ich die Montage von der Steuer absetzen?

Muss ich für den eingespeisten Strom Umsatzsteuer abführen?

In aller Regel nicht, weil private Betreiber unter die Kleinunternehmerregelung fallen (§ 19 UStG). Sie gilt, solange der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt.

Eine Anlage am Einfamilienhaus liegt weit darunter, wie das Beispiel weiter unten mit rund 655 Euro Einspeisevergütung im Jahr zeigt. Früher verzichteten viele Betreiber auf die Regelung, um sich die Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis erstatten zu lassen. Seit der Kauf ohne Umsatzsteuer läuft, entfällt dieser Grund bei einer Anlage am Wohnhaus.

Erfüllt die Anlage alle Voraussetzungen der Befreiungen, kann nach Darstellung der Finanzverwaltung auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entfallen. Welche Meldungen beim Netzbetreiber und im Register trotzdem Pflicht bleiben, steht im Ratgeber zum Anmelden der Photovoltaikanlage.

Wer neben der Anlage weitere Umsätze hat, etwa aus einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit, lässt die Lage von einem Steuerberater prüfen, weil die Umsatzgrenzen für alle Umsätze zusammen gelten. Gesetzestext und BMF-Schreiben ersetzen keine Steuerberatung im Einzelfall.

Beispiel: Steuern bei einem Einfamilienhaus mit 10 kWp

Im Beispiel sitzt eine Anlage mit 10 kWp auf einem Hamburger Süddach und erzeugt nach PVGIS rund 9.800 kWh im Jahr. Als Annahme verbraucht der Haushalt 4.000 kWh, davon kommen ohne Speicher 1.300 kWh vom eigenen Dach, und die übrigen 8.500 kWh gehen für 7,70 Cent je kWh ins Netz.

Posten im Beispiel steuerlich
Kaufpreis 10 kWp ohne Speicher 11.000 bis 16.000 Euro 0 % Umsatzsteuer
Einspeisevergütung rund 655 Euro im Jahr einkommensteuerfrei, als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
selbst verbrauchter Strom 1.300 kWh, rund 481 Euro gesparte Stromkosten einkommensteuerfrei
Montage Lohnanteil laut Rechnung 20 % absetzbar, höchstens 1.200 Euro, nicht mit KfW-Kredit

Die Preisspanne stammt von co2online und Finanztip (Stand 2026), die gesparten Stromkosten sind mit 37,0 Cent je kWh nach BDEW gerechnet. Mit 19 % Umsatzsteuer läge derselbe Kaufpreis um knapp ein Fünftel höher, und diesen Aufschlag zahlen Privatkunden nicht. Vergütung und gesparter Netzstrom tauchen in der Steuererklärung nicht auf, und für die Umsatzsteuer genügt es, die Kleinunternehmerregelung beizubehalten. Wie sich der Satz von 7,70 Cent zusammensetzt und für welche Anlagen er gilt, erklärt der Ratgeber zur Einspeisevergütung 2026.

Was gilt für Betriebe und Gewerbedächer?

Steht die Anlage auf einer Halle oder einem Bürogebäude ohne Wohnungen, greift der Nullsteuersatz nicht. Der Betrieb zahlt dann 19 % Umsatzsteuer und zieht sie als Vorsteuer wieder ab, Preise werden deshalb netto verglichen.

Abgeschrieben wird linear über 20 Jahre mit 5 Prozent im Jahr. Wer zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 anschafft, darf auch degressiv mit bis zu 15 Prozent im Jahr abschreiben (§ 7 Abs. 2 EStG). Hinzukommen kann eine Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent, verteilt auf fünf Jahre (§ 7g Abs. 5 EStG). Auch eine Gewerbeeinheit hat ihre Grenze von 30 kWp nach § 3 Nr. 72 EStG, und eine Anlage darunter ist dann steuerfrei und wird nicht abgeschrieben. Was für Gewerbedächer in Hamburg außerdem gilt, von der Solarpflicht bis zur Direktvermarktung, steht auf der Seite zur Photovoltaik im Gewerbe.

Was wir dabei übernehmen

Wir planen die Größe der Anlage mit Blick auf die Grenzen von 30 kWp, montieren sie und tragen sie nach der Inbetriebnahme mit ihrer Leistung ins Marktstammdatenregister ein. Dieser Eintrag ist zugleich der Wert, an dem die Vereinfachung beim Nullsteuersatz hängt. Planen Sie zusätzlich eine Wallbox oder einen Speicher, rechnen wir beides beim ersten Termin mit.

Wenn Sie wissen möchten, welche Anlagengröße auf Ihr Dach passt und wie sie zu den steuerlichen Grenzen steht, legen Sie die letzte Stromabrechnung und ein paar Fotos vom Dach bereit. Sie erreichen uns per Mail an kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de, und auf Anfragen über das Formular melden wir uns innerhalb eines Werktags. Der erste Termin kostet nichts.

Häufige Fragen

Steht auf der Rechnung für meine Solaranlage überhaupt noch Umsatzsteuer?

Nein, bei einer Anlage bis 30 kWp auf Ihrem Wohnhaus weist der Fachbetrieb 0 % aus. Sie zahlen also den Nettopreis, und beim Finanzamt gibt es nichts zurückzufordern.

Muss ich die Einspeisevergütung in der Steuererklärung angeben?

Nein, solange die Anlage unter die Befreiung nach § 3 Nr. 72 EStG fällt. Für steuerfreie Anlagen ist kein Gewinn zu ermitteln, deshalb taucht die Vergütung in der Einkommensteuererklärung nicht auf.

Wir haben eine Einliegerwohnung im Haus. Ändert das etwas an der Grenze?

Ja, denn die 30 kWp gelten je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Mit Hauptwohnung und Einliegerwohnung bleiben rechnerisch bis zu 60 kWp einkommensteuerfrei, solange Sie insgesamt nicht über 100 kWp kommen.

Was passiert, wenn ich mit mehreren Anlagen über 100 kWp komme?

100 kWp sind eine Freigrenze, und wer sie überschreitet, verliert die Einkommensteuerbefreiung für alle seine Anlagen. Steuerpflichtig wird dann nicht nur der Teil oberhalb der Grenze.

Kann ich die Montage der Anlage als Handwerkerleistung angeben?

Ja, Sie ziehen 20 Prozent des Lohnanteils direkt von Ihrer Einkommensteuer ab, bis zu 1.200 Euro im Jahr. Dafür brauchen Sie eine Rechnung und müssen überweisen. Läuft die Finanzierung der Anlage über den KfW-Kredit 270, ist dieser Abzug ausgeschlossen.

Zahle ich Umsatzsteuer, wenn ich den Speicher erst in ein paar Jahren nachrüste?

Nein, auch ein später eingebauter Speicher bekommt den Nullsteuersatz. Bedingung ist, dass er Strom aus einer Anlage aufnimmt, die selbst unter den Nullsteuersatz fällt.

Warum steht auf dem Angebot für die Wallbox Umsatzsteuer und bei der Anlage nicht?

19 Prozent gelten für die Wallbox, weil sie Strom verbraucht und damit nicht zur Solaranlage gehört. Dasselbe gilt für eine Wärmepumpe und für eine Wartung, die Sie getrennt vom Kauf beauftragen.

Bin ich mit der Solaranlage umsatzsteuerlich ein Unternehmer?

Ja, wer Strom ins Netz verkauft, ist umsatzsteuerlich Unternehmer. Bei einer Anlage am Einfamilienhaus greift aber die Kleinunternehmerregelung, solange der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt.

Gilt der Nullsteuersatz auch für Module auf der Garage neben dem Haus?

Ja, begünstigt sind Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden. Auch bei der Einkommensteuer zählen Nebengebäude wie Garage oder Carport mit.

Fällt auch auf das Gerüst und den neuen Zählerschrank keine Umsatzsteuer an?

Ja, beides gehört zur Lieferung der Anlage und bekommt 0 %. Beim Zählerschrank gilt das, wenn der Netzbetreiber ihn verlangt oder er technisch nötig ist.

Beratung am Esstisch mit Tablet, Zollstock und einem kleinen Solarmodul-Muster
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