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Photovoltaik in Hamburg — zur Startseite Photovoltaik in Hamburg Solaranlagen, Speicher, Wallbox 0 % MWST auf Anlage und Speicher bis 30 kWp
Photovoltaik Förderung Hamburg: Rote Ziegeldächer einer Wohngegend mit mehreren Solaranlagen in der Abendsonne
Solaranlagen, Speicher, Wallbox

Förderung für Photovoltaik in Hamburg 2026

Für Photovoltaik-Module und Speicher zahlt Hamburg 2026 keinen eigenen Zuschuss. Auf Anlage und Speicher bis 30 kWp am Wohnhaus gilt dafür 0 % Umsatzsteuer.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de

Für Photovoltaik-Module und Stromspeicher gibt es in Hamburg 2026 keinen Zuschuss. Die Förderrichtlinien der IFB Hamburg für Eigenheime, für Mietwohngebäude und für nachhaltiges Bauen führen Photovoltaik nur als Aufgabe der Bundesförderung. Günstiger wird die Anlage trotzdem, denn Privatleute zahlen auf Anlage und Speicher bis 30 kWp 0 % Umsatzsteuer, und die KfW finanziert beides mit dem Kredit 270. Wer Module über einem begrünten Flachdach aufständert, bekommt von der IFB außerdem 40 Prozent der Unterkonstruktion erstattet, bis zu 50 Euro je m² Modulfläche.

Ein weiteres Programm betrifft nur Haushalte mit geringem Einkommen: Hamburg bezuschusst für sie Balkonkraftwerke. Beim KfW-Kredit und bei der Gründachförderung muss der Antrag gestellt sein, bevor Sie den Auftrag vergeben, bei der IFB muss er sogar schon bewilligt sein.

Welche Förderung gibt es 2026 für Photovoltaik in Hamburg?

Vier Wege senken 2026 die Kosten einer Solaranlage in Hamburg oder eines Balkonkraftwerks. Welche davon für Sie gelten, hängt vom Dach und vom Haushaltseinkommen ab.

Weg Wofür Wie viel Frist Antrag vor dem Auftrag
0 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG) Anlage und Speicher auf oder nahe Wohngebäuden, bis 30 kWp laut Register 0 % statt 19 % auf Lieferung und Montage keine nein, steht direkt auf der Rechnung
KfW-Kredit 270 Photovoltaikanlage und Batteriespeicher Kredit bis 100 Prozent der Kosten, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 Jahre tilgungsfrei keine genannt (Merkblatt Stand 05/2025) ja, über die Hausbank
IFB-Gründachförderung, Zuschlag für Solargründach Unterkonstruktion der Module über einer Dachbegrünung 40 Prozent, höchstens 50 Euro je m² Modulfläche Richtlinie gültig vom 16.03.2026 bis 30.06.2027 ja, gestellt und bewilligt
Hamburger Förderung für Balkonkraftwerke Steckersolargerät für Haushalte mit geringem Einkommen 90 Prozent der Kosten, bis 500 Euro bis 31.07.2027 nach den Regeln des Programms

Quellen: § 12 Abs. 3 UStG; KfW-Merkblatt 270, Stand 05/2025; IFB-Förderrichtlinie Hamburger Gründachförderung 2026, Nr. 4.2.1; Umweltbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 08.09.2025. Geprüft am 12.10.2026.

Für ein Einfamilienhaus mit geneigtem Dach bleiben damit zwei Wege, der Nullsteuersatz und der KfW-Kredit. Beide lassen sich verbinden, und für den Nullsteuersatz müssen Sie nichts beantragen.

Warum gibt es keinen Hamburger Zuschuss für Module und Speicher?

Die drei Richtlinien der IFB, die für Wohnhäuser in Frage kommen, verweisen bei Photovoltaik auf die Programme des Bundes. Einen Landeszuschuss für Module oder Batteriespeicher enthält keine von ihnen, weder die Richtlinie Eigenheim noch die für Mietwohngebäude oder die für nachhaltiges Bauen.

Manche Ratgeber im Netz nennen noch Hamburger Programme für Solarstrom oder Speicher, die es in dieser Form 2026 nicht gibt. Wer auf eine solche Angabe stößt, findet in der Übersicht der Förderprogramme der IFB Hamburg die Richtlinien, die gerade gelten, jeweils mit Gültigkeitsdatum.

Für die Frage, ob sich eine Anlage rechnet, zählen in Hamburg vor allem Ertrag, Eigenverbrauch und Strompreis. Wie das ohne Zuschuss ausgeht, rechnet der Ratgeber Lohnt sich Photovoltaik in Hamburg? mit Hamburger Ertrag und Vergütung für ein Einfamilienhaus durch.

Was spart die 0 % Umsatzsteuer?

Auf Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage samt Speicher zahlen Privatleute 0 % Umsatzsteuer, wenn die Anlage auf oder nahe einem Wohngebäude steht. Als erfüllt gilt das, solange die Leistung laut Marktstammdatenregister nicht über 30 kWp liegt (§ 12 Abs. 3 UStG).

Zum Nullsteuersatz gehören nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.02.2023 auch Wechselrichter, Gerüst, Zähler, ein nötiger neuer Zählerschrank und eine Notstrom- oder Backup-Einrichtung. Bei einer Anlage mit 10 kWp zu Marktpreisen von 11.000 bis 16.000 Euro entspricht das gegenüber dem Regelsatz von 19 Prozent rechnerisch 2.090 bis 3.040 Euro. Für die Wallbox und für eine Wartung, die als eigener Auftrag kommt, bleibt es bei 19 Prozent.

Die Einnahmen aus der Einspeisung sind außerdem einkommensteuerfrei, bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem. Was im Einzelnen zum Nullsteuersatz zählt und wo die Grenzen liegen, erklären die Steuerregeln für Solaranlagen.

Begrüntes Flachdach mit Sedum und Ost-West-aufgeständerten Solarmodulen in langen Reihen

Wie funktioniert der KfW-Kredit 270?

Was zahlt die IFB für Photovoltaik auf dem Gründach?

Für die Unterkonstruktion von Solarmodulen über einer Dachbegrünung zahlt die IFB Hamburg 40 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 50 Euro je m² Modulfläche. Module, Wechselrichter und die übrige Anlagentechnik fördert die Gründachrichtlinie nicht.

Rechnerisch greift die Obergrenze, sobald die Unterkonstruktion mehr als 125 Euro je m² Modulfläche kostet, denn 40 Prozent davon sind 50 Euro. Für die Begrünung selbst zahlt die IFB Selbstnutzern und Eigentümergemeinschaften 60 Prozent, allen anderen 40 Prozent. Gefördert werden Flächen ab 20 m², bis 100.000 Euro je Gebäude.

Die Richtlinie gilt seit dem 16.03.2026 und ist bis zum 30.06.2027 befristet. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein, wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch.

Für Neubauten mit Baubeginn nach dem 01.01.2027 schreibt § 16 Abs. 4 HmbKliSchG auf Dächern bis 10 Grad Neigung eine Begrünung von 70 Prozent der Fläche vor, und die Solarpflicht gilt daneben weiter. Eine solche Pflichtbegrünung fördert die IFB nicht, nur der Teil, der über die Pflicht hinausgeht. Wie Module und Pflanzen auf einem Dach Platz finden, beschreibt die Seite Photovoltaik auf Flach- und Gründach.

Wohnblock aus dunkelrotem Klinker im Stil der 1920er Jahre mit aufgeständerten Modulen auf dem Flachdach

Gibt es eine Förderung für die Wallbox?

Für die Wallbox am Einfamilienhaus gibt es nach dem Stand vom Oktober 2026 weder von der Stadt noch vom Bund eine Förderung.

Unabhängig davon senkt die Meldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG das Netzentgelt, im Modul 1 bei den Hamburger Energienetzen 2026 um rund 167 Euro brutto im Jahr. Wie das Laden mit Solarstrom geplant wird, steht auf der Seite zur Wallbox mit Photovoltaik.

Gibt es in Hamburg Geld für ein Balkonkraftwerk?

Ja, aber nur für Haushalte mit geringem Einkommen, und zwar 90 Prozent der Kosten eines Balkonkraftwerks bis 500 Euro. Das Programm der Umweltbehörde läuft bis zum 31.07.2027.

Berechtigt sind nach der Umweltbehörde unter anderem Haushalte mit Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld. Für alle anderen Haushalte gibt es für Steckersolargeräte keinen Zuschuss der Stadt. Was beim Eintrag ins Register und als Mieter gilt, steht im Ratgeber zum Balkonkraftwerk in Hamburg.

Zählt die Einspeisevergütung als Förderung?

Ja, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist die Einspeisevergütung eine Förderung, die der Netzbetreiber für jede eingespeiste kWh zahlt. Für Anlagen, die vom 01.08. bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, sind es bei Teileinspeisung bis 10 kWp 7,70 Cent je kWh, für 20 Jahre plus den Rest des ersten Jahres.

Für Anlagen ab dem 01.01.2027 sieht der Regierungsentwurf zum EEG keine feste Vergütung mehr vor, am 12.10.2026 war er aber noch nicht beschlossen. Alle Sätze, die Regeln bei negativen Börsenpreisen und den Entwurf im Einzelnen finden Sie unter Einspeisevergütung 2026.

In welcher Reihenfolge stellen Sie die Anträge?

Erst kommen die Anträge, dann der Auftrag, denn KfW und IFB fördern nichts, was schon beauftragt ist. Für ein Haus mit begrüntem Flachdach und KfW-Kredit sieht die Reihenfolge so aus.

  1. Termin und Planung: Ein Fachbetrieb sieht sich Dach, Zählerschrank und Verbrauch an und plant Anlage, Speicher und die Aufständerung über der Begrünung.
  2. Angebot: Im Angebot stehen Module, Speicher, Unterkonstruktion, Gerüst und Lohnanteil getrennt, damit sich förderfähige Posten und Arbeitskosten zuordnen lassen.
  3. Antrag bei der IFB: Die Gründachförderung beantragen Sie mit dem Angebot und warten die Bewilligung ab, bevor irgendetwas beauftragt wird.
  4. Kreditantrag: Den KfW-Kredit 270 beantragen Sie über Ihre Hausbank, ebenfalls vor der Unterschrift unter den Auftrag.
  5. Auftrag und Montage: Erst wenn Bewilligung und Kreditzusage vorliegen, unterschreiben Sie den Auftrag, und die Montage kann beginnen.
  6. Anmeldung und Register: Die Anlage wird bei den Hamburger Energienetzen angemeldet und binnen eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen.

Ohne Gründach und ohne Kredit entfallen die Schritte drei und vier. Dann bleibt nur der Nullsteuersatz, und den wendet der Fachbetrieb auf der Rechnung an.

Wo gibt es eine neutrale Erstberatung?

Eine anbieterneutrale Erstberatung bekommen Hamburger über die Energielotsen der Stadt, und sie kostet nichts. Die Energielotsen beraten Eigentümer von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, Mieter und Betriebe, unter anderem zu Photovoltaik und zu Förderprogrammen.

Für Privathaushalte übernimmt die Verbraucherzentrale Hamburg im Rahmen der Energielotsen die Beratung zur Photovoltaik. Sie kommt auf Wunsch auch zu einem Termin ans Haus und prüft ein Angebot, das Ihnen vorliegt. Eine solche Beratung ersetzt nicht die Planung am Dach, sie hilft aber, Programme und Angebote einzuordnen, bevor Sie unterschreiben.

Was wir bei Planung und Angebot übernehmen

Beim ersten Termin, der nichts kostet, sehen wir uns Dach, Zählerschrank und Ihren Stromverbrauch an und rechnen den Ertrag für die Dachflächen, die in Frage kommen. Ist ein Gründach vorhanden oder geplant, planen wir die Aufständerung so, dass die Unterkonstruktion im Angebot als eigener Posten steht. Wir melden die Anlage bei den Hamburger Energienetzen an und tragen sie im Marktstammdatenregister ein, die Anträge bei Bank und IFB stellen Sie selbst mit unserem Angebot.

Für ein erstes Gespräch über Anlage und Förderwege helfen die letzte Jahresabrechnung Ihres Stromversorgers und, falls vorhanden, Unterlagen zur Dachbegrünung. Schreiben Sie uns an kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de oder über das Formular mit Ihrer Adresse und dem Anlass.

Häufige Fragen

Bekomme ich von der Stadt Hamburg Geld für meine Solaranlage?

Nein, einen Zuschuss für Module oder Speicher zahlt Hamburg 2026 nicht. Geld von der IFB gibt es nur für die Unterkonstruktion, wenn die Module über einem begrünten Dach stehen. Für alle anderen Dächer bleiben der Nullsteuersatz und der Kredit 270 der KfW.

Gibt es für den Batteriespeicher eine eigene Förderung?

Nein, auch für Stromspeicher gibt es in Hamburg derzeit keinen Zuschuss. Der Speicher fällt aber unter die 0 % Umsatzsteuer und lässt sich über den KfW-Kredit 270 mitfinanzieren, auch als Nachrüstung zu einer vorhandenen Anlage.

Kann ich den KfW-Kredit noch beantragen, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist?

Nein, die KfW verlangt den Antrag über die Bank, bevor Sie Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben. Ist der Vertrag für die Anlage schon unterschrieben, kommt der Kredit für sie nicht mehr in Frage. Klären Sie die Finanzierung deshalb zwischen Angebot und Unterschrift.

Wie viel bekomme ich, wenn ich mein Flachdach begrüne und Module draufsetze?

40 Prozent der förderfähigen Kosten für die Unterkonstruktion der Module erstattet die IFB, je m² Modulfläche aber nicht mehr als 50 Euro. Für die Begrünung selbst kommen bei Selbstnutzern 60 Prozent dazu, bis 100.000 Euro je Gebäude. Die Bewilligung muss vorliegen, bevor die Arbeiten anfangen.

Wir bauen 2027 neu. Wird unser Gründach dann noch gefördert?

Nein, soweit es Pflicht ist, nicht. Bei Baubeginn nach dem 01.01.2027 müssen Dächer bis 10 Grad Neigung zu 70 Prozent begrünt werden, und die IFB fördert dann nur die Fläche über diese Pflicht hinaus. Die Richtlinie selbst ist nach heutigem Stand bis zum 30.06.2027 befristet.

Muss ich die 0 % Mehrwertsteuer irgendwo beantragen?

Nein, der Nullsteuersatz wird direkt auf der Rechnung des Fachbetriebs angewendet. Er gilt für Anlagen auf oder nahe Wohngebäuden, deren Leistung laut Marktstammdatenregister 30 kWp nicht übersteigt. Weist eine Rechnung für Module oder Speicher trotzdem Umsatzsteuer aus, sollten Sie nachfragen.

Gibt es Förderung für eine Wallbox an unserem Einfamilienhaus?

Nein, nach dem Stand vom Oktober 2026 fördern weder Hamburg noch der Bund die Wallbox am Einfamilienhaus. Melden Sie die Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung an, zahlen Sie trotzdem weniger Netzentgelt.

Kann ich den Handwerkerbonus und den KfW-Kredit zusammen nutzen?

Nein, für eine Anlage, die mit dem KfW-Kredit finanziert ist, entfällt der Abzug nach § 35a EStG. Ohne diesen Kredit können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Welcher Weg mehr bringt, hängt vom Zins und vom Lohnanteil der Rechnung ab.

Gibt es einen Zuschuss für ein Balkonkraftwerk, wenn wir Wohngeld bekommen?

Ja, Haushalte mit Wohngeld gehören zu den Berechtigten des Hamburger Programms für Balkonkraftwerke. Es übernimmt 90 Prozent der Kosten, bis 500 Euro, und läuft bis zum 31.07.2027.

Gibt es in Hamburg eine neutrale Beratung zur Förderung, die nichts kostet?

Ja, die Hamburger Energielotsen beraten zu Photovoltaik und Förderung, und die Erstberatung ist kostenfrei. Für Privathaushalte übernimmt das die Verbraucherzentrale Hamburg, die auf Wunsch auch ein vorliegendes Angebot durchsieht.

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