Auf einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte in Hamburg müssen Solarmodule mindestens 0,50 m Abstand zur Trennwand zum Nachbarhaus halten, wenn sie höchstens 0,30 m über der Dachhaut liegen. Sind sie höher aufgeständert, schreibt § 32 Abs. 5 HBauO 1,25 m vor. Ein Reihenmittelhaus mit 6 m Breite hat zwei solcher Trennwände, und bei flacher Montage bleiben dort rechnerisch 5,00 m Dachbreite für Module. Mit höherer Aufständerung wären es 3,50 m, also fast ein Drittel weniger Fläche.
Die Regel gilt für jedes Haus, das mit einer gemeinsamen Wand an das Nachbarhaus grenzt, also für Reihenmittelhaus, Reiheneckhaus und Doppelhaushälfte. Freistehende Häuser haben keine solche Wand, für sie gelten die Planungswerte der Photovoltaik für das Einfamilienhaus. Viele Reihenhauszeilen haben ihre Dachseiten nach Osten und Westen, und dort bringt jedes kWp in Hamburg rund 770 kWh im Jahr.
Beim ersten Termin, der nichts kostet, sehen wir uns an, wie die Trennwand ausgeführt ist, wie breit und tief die Dachflächen sind und wo Dachfenster, Gauben oder Lüfter liegen. Danach zeigen wir Ihnen auf einem Belegungsplan, wie viele Module auf Ihr Dach passen. Den Termin können Sie über das Formular anfragen.


