Wie rechnet sich Solarstrom im eigenen Betrieb?
Den größten Wert hat der Strom, den der Betrieb selbst verbraucht, weil er Netzstrom zum eigenen Arbeitspreis ersetzt. Den Überschuss nimmt der Netzbetreiber ab und vergütet ihn bei Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026 nach den Sätzen der Bundesnetzagentur.
Bei Teileinspeisung sind das 7,70 Cent je kWh für den Anteil bis 10 kWp, 6,66 Cent von 10 bis 40 kWp und 5,44 Cent von 40 bis 100 kWp. Eine größere Anlage erhält deshalb einen Mischsatz aus diesen Stufen. Über 100 kW gibt es keine feste Vergütung mehr, und der Überschuss wird direkt vermarktet.
Wie viel Strom im Betrieb bleibt, hängt vom Tagesablauf ab. Ein Süddach in Hamburg liefert im Juni rund 126 kWh je kWp, im Dezember rund 22 kWh, und von Mai bis August fällt die Hälfte des Jahresertrags an (PVGIS). Ein Betrieb, der im Sommer kühlt oder lüftet und werktags tagsüber arbeitet, nutzt deshalb mehr davon selbst als einer, der vor allem abends Strom braucht.
Beispiel: Hallendach mit 60 kWp
Im Beispiel trägt eine Halle mit Flachdach eine Anlage mit 60 kWp, aufgeständert nach Osten und Westen mit 10° Neigung. Leistung und Eigenverbrauchsanteil sind Annahmen, der Ertrag stammt aus PVGIS, die Vergütung aus den Sätzen der Bundesnetzagentur.
| Rechenschritt |
Wert im Beispiel |
| Leistung (Annahme) |
60 kWp, Ost-West 10° |
| Ertrag je kWp in Hamburg |
rund 810 kWh im Jahr (PVGIS 5.3) |
| Jahresertrag |
rechnerisch 48.600 kWh |
| Eigenverbrauch (Annahme: die Hälfte) |
24.300 kWh, bewertet mit Ihrem Arbeitspreis netto |
| Vergütung, anteilig aus 7,70, 6,66 und 5,44 Cent |
rechnerisch rund 6,43 Cent je kWh |
| Einspeisung |
24.300 kWh zu rund 6,43 Cent |
Der Mischsatz ergibt sich aus 10 kWp zu 7,70 Cent, 30 kWp zu 6,66 Cent und 20 kWp zu 5,44 Cent, geteilt durch 60. Den Wert des Eigenverbrauchs setzen wir mit dem Arbeitspreis aus Ihrer Stromrechnung ein, weil Gewerbetarife sehr unterschiedlich ausfallen. Weil die Anlage über 30 kW liegt, prüfen die Hamburger Energienetze vor dem Anschluss die Netzverträglichkeit, und die Erträge sind bei nur einer Gewerbeeinheit nicht mehr einkommensteuerfrei.