In Hamburg-Mitte planen und montieren wir Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und Gewerbehallen. Bevor wir Module planen, klären wir, ob das Haus in einem der 13 Gebiete mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung liegt. Dort braucht auch eine Dachanlage, die sonst verfahrensfrei wäre, eine Genehmigung des Bezirksamts Hamburg-Mitte (§ 172 BauGB). Betroffen sind Teile von Hamm, Horn, Borgfelde, Billstedt, Finkenwerder und der Altstadt sowie mehrere Straßenzüge in St. Georg und der Süden von St. Pauli.
Im Bezirk liegen nur 8,4 Prozent der Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, in ganz Hamburg sind es 18,9 Prozent (Statistikamt Nord, Stand 31.12.2025). Von den 25.352 Gebäuden mit Wohnraum, die der Zensus 2022 hier gezählt hat, hat gut die Hälfte drei oder mehr Wohnungen. Über eine Solaranlage entscheidet deshalb oft eine Eigentümergemeinschaft oder ein Vermieter, und der Strom geht an mehrere Haushalte.
Dazu kommt das Industriegebiet Billbrook/Rothenburgsort mit rund 770 Hektar, nach Angaben der städtischen IBA Hamburg das größte Industriegebiet der Stadt außerhalb des Hafens. Für die Hallendächer dort gilt dieselbe Solarpflicht wie für Wohnhäuser, sobald ein Dach neu gebaut oder zum größeren Teil neu gedeckt wird.



