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Ertrag gerechnetfür Ihr Dach, mit Hamburger StrahlungsdatenSolarpflicht geprüftbei Neubau und DachsanierungAnmeldung inklusivebei den Hamburger EnergienetzenAlle sieben Bezirkevon Altona bis Bergedorf
Photovoltaik in Hamburg — zur Startseite Photovoltaik in Hamburg Solaranlagen, Speicher, Wallbox 0 % MWST auf Anlage und Speicher bis 30 kWp
Photovoltaik Hamburg-Mitte: Luftbild eines Industriegebiets mit Kanälen und Gleisen, mehrere Hallendächer mit Solarmodulen
Photovoltaik · Hamburg-Mitte

Photovoltaik in Hamburg-Mitte

Wir planen und montieren Photovoltaik in Hamburg-Mitte, auf Wohnhäusern ebenso wie auf Gewerbehallen. In 13 Erhaltungsgebieten des Bezirks muss das Bezirksamt die Anlage genehmigen.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Worum geht es?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Rest klären wir im Gespräch.

Um welches Gebäude geht es?

Danach richten sich Abstände, Größe und Anmeldung.

Welche Dachform hat das Haus?

Eine Schätzung genügt.

Was gehört schon dazu oder kommt bald?

Mehrfachauswahl, wenn mehreres zutrifft.

Wann soll die Anlage laufen?

Für Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, gilt die heutige Vergütung.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns innerhalb eines Werktags und vereinbaren den ersten Termin. Der kostet nichts.

oder per E-Mail:kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de

In Hamburg-Mitte planen und montieren wir Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und Gewerbehallen. Bevor wir Module planen, klären wir, ob das Haus in einem der 13 Gebiete mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung liegt. Dort braucht auch eine Dachanlage, die sonst verfahrensfrei wäre, eine Genehmigung des Bezirksamts Hamburg-Mitte (§ 172 BauGB). Betroffen sind Teile von Hamm, Horn, Borgfelde, Billstedt, Finkenwerder und der Altstadt sowie mehrere Straßenzüge in St. Georg und der Süden von St. Pauli.

Im Bezirk liegen nur 8,4 Prozent der Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, in ganz Hamburg sind es 18,9 Prozent (Statistikamt Nord, Stand 31.12.2025). Von den 25.352 Gebäuden mit Wohnraum, die der Zensus 2022 hier gezählt hat, hat gut die Hälfte drei oder mehr Wohnungen. Über eine Solaranlage entscheidet deshalb oft eine Eigentümergemeinschaft oder ein Vermieter, und der Strom geht an mehrere Haushalte.

Dazu kommt das Industriegebiet Billbrook/Rothenburgsort mit rund 770 Hektar, nach Angaben der städtischen IBA Hamburg das größte Industriegebiet der Stadt außerhalb des Hafens. Für die Hallendächer dort gilt dieselbe Solarpflicht wie für Wohnhäuser, sobald ein Dach neu gebaut oder zum größeren Teil neu gedeckt wird.

Welche Gebäude stehen in Hamburg-Mitte?

Im Bezirk überwiegen Mehrfamilienhäuser, viele davon aus der Nachkriegszeit. Laut Zensus 2022 wurden 37,3 Prozent der Gebäude mit Wohnraum zwischen 1950 und 1969 errichtet, 25,7 Prozent vor 1950 und nur 8,0 Prozent ab 2010.

Stadtteil Gebäude mit Wohnraum Kennzahl laut Zensus 2022 Was das für die Anlage heißt
Billstedt 8.277 61,8 % mit einer Wohnung viele Häuser für einen Haushalt, Anlage für den eigenen Bedarf
Wilhelmsburg 4.781 54,4 % mit einer Wohnung, 33,4 % vor 1950 ältere Dächer, Neueindeckung und Anlage zusammen planen
Finkenwerder 2.379 63,3 % mit einer Wohnung, 46,0 % vor 1950 viel Altbau, am Auedeich Erhaltungsverordnung
HafenCity 216 63,9 % ab 2010 gebaut, 52,3 % mit 13 und mehr Wohnungen Neubau, Entscheidung in der Eigentümergemeinschaft
Billbrook 103 Industriegebiet mit rund 770 ha Hallen- und Flachdächer für Gewerbe
Bezirk gesamt 25.352 42,4 % mit einer Wohnung, 29,2 % mit 7 bis 12 Wohnungen Anlagen für mehrere Parteien überwiegen

Quelle: Statistikamt Nord, Zensus 2022, Tabellen 3.2 und 3.3 in der korrigierten Fassung vom 30.09.2024; Industriegebiet nach IBA Hamburg, Stand 2018.

Billstedt ist mit 73.206 Menschen laut Melderegister der einwohnerstärkste Stadtteil des Bezirks, vor Wilhelmsburg mit 53.767. In beiden Stadtteilen hat mehr als die Hälfte der Gebäude nur eine Wohnung. Wer dort ein eigenes Haus hat, plant meist eine Anlage für den eigenen Haushalt, und dafür gelten dieselben Größenregeln wie anderswo in der Stadt.

Wie kommt Solarstrom in die Wohnungen eines Mehrfamilienhauses?

Auf einem Mehrfamilienhaus liefert die Anlage ihren Strom über Mieterstrom oder über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG an die Haushalte im Haus. Beim Mieterstrom kommt für Anlagen bis 10 kW, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, ein Zuschlag von 2,51 Cent je kWh hinzu (Bundesnetzagentur).

Im ganzen Bezirk haben 29,2 Prozent der Gebäude mit Wohnraum sieben bis zwölf Wohnungen und 10,7 Prozent sogar 13 und mehr. Für die Eigentümergemeinschaft hängt die Wahl des Modells davon ab, wie viele Parteien mitmachen und wer den Strom abrechnet. Wie Mieterstrom, Gebäudeversorgung und Energy Sharing sich unterscheiden, steht auf der Seite zur Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus.

Für die Einkommensteuer zählt eine Grenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem (§ 3 Nr. 72 EStG). Ein Vermieter mit mehreren Wohnungen im Haus kommt damit auch mit einer größeren Dachanlage in der Regel ohne Einkommensteuer auf den Solarstrom aus.

In den Postleitzahl-Gebieten des Bezirks waren laut Marktstammdatenregister im Oktober 2026 rund 2.200 Solaranlagen in Betrieb, ohne Finkenwerder gerechnet. 42,7 Prozent davon hatten höchstens 2 kW, das sind in aller Regel Steckersolargeräte am Balkon. Wer zur Miete wohnt und kein Dach hat, nutzt diesen Weg, solange die Hausgemeinschaft keine gemeinsame Anlage plant.

Mehrfamilienhaus aus rotem Backstein der 1950er Jahre mit vollflächiger Solaranlage auf dem Satteldach

Welterbe und Denkmäler in der Innenstadt

Wo muss das Bezirksamt Hamburg-Mitte zustimmen?

In den 13 Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung muss das Bezirksamt auch Solaranlagen genehmigen, die nach der Bauordnung verfahrensfrei sind. Die Verordnungen schützen das Ortsbild, und dazu gehört die Dachlandschaft.

In der Altstadt liegt das Gebiet Rödingsmarkt/Steintwiete, und in St. Georg gelten fünf Verordnungen für Holzdamm, Lange Reihe, Schmilinskystraße, Hansaplatz und Gurlittstraße. Weitere Erhaltungsverordnungen gelten für Hamm, Horn, Borgfelde/Oberes Borgfelde, die Billstedter Hauptstraße, den Spökelbargring, den Auedeich in Finkenwerder und St. Pauli-Süd. Die Grenzen jedes Gebiets zeigt das Bezirksamt auf seiner Seite zu den Erhaltungsverordnungen in Hamburg-Mitte.

Lage des Hauses Wer zustimmen muss Grundlage
Denkmal, Ensemble oder Umgebung eines Denkmals, z. B. Speicherstadt, Kontorhausviertel Denkmalschutzamt § 9 DSchG HH
Gebiet mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung (13 im Bezirk) Bezirksamt Hamburg-Mitte § 172 BauGB
Hochhaus Bauaufsicht, kein verfahrensfreies Vorhaben § 61 HBauO
übrige Dächer, Carports und Balkonbrüstungen keine Genehmigung, verfahrensfrei § 61 HBauO mit Anlage Teil I Nr. 3 a

Stand der Tabelle: Hamburgische Bauordnung in der Fassung ab 01.01.2026, Praxishilfe des Denkmalschutzamts vom Juni 2025. Liegt ein Haus sowohl im Erhaltungsgebiet als auch in der Umgebung eines Denkmals, werden beide Anträge gleichzeitig gestellt, damit keiner auf den anderen wartet.

Gewerbedächer in Billbrook und Rothenburgsort

Billbrook und Rothenburgsort bilden zusammen das größte Industriegebiet Hamburgs außerhalb des Hafens, mit rund 770 Hektar und mehr als 1.000 Unternehmen (IBA Hamburg, Stand 2018). Im Stadtteil Billbrook stehen dagegen nur 103 Gebäude mit Wohnraum.

Solarpflicht und Gründach auf der Halle

Für Hallen gilt die Hamburger Solarpflicht wie für Wohnhäuser. Bei einem Neubau sind seit dem 01.01.2023 mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche zu belegen. Wird auf einem bestehenden Gebäude mehr als die Hälfte der Dachhaut erneuert, verlangt § 16 HmbKliSchG seit dem 01.01.2024 mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche.

Beginnt der Bau nach dem 01.01.2027, müssen Dächer bis 10° Neigung außerdem zu 70 Prozent begrünt werden, und die Solarpflicht bleibt daneben bestehen (§ 16 Abs. 4 HmbKliSchG). Auf einem flachen Hallendach planen wir die Module deshalb gleich zusammen mit der Begrünung. Wer neben der Halle eine Stellplatzanlage mit mehr als 35 Stellplätzen neu baut, muss nach § 16a HmbKliSchG zusätzlich 40 Prozent der geeigneten Fläche mit Photovoltaik belegen.

Netz, Vergütung und Steuer im Betrieb

Für Anlagen über 30 kW führen die Hamburger Energienetze eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, die spätestens nach acht Wochen abgeschlossen sein muss (§ 8 Abs. 6 EEG). Eine feste Einspeisevergütung gibt es nur bis 100 kW, deshalb lohnt es sich, die Anlage nach dem Strom zu bemessen, den der Betrieb tagsüber selbst verbraucht. Was das für Abschreibung und Vorsteuer bedeutet, beschreibt die Seite zur Photovoltaik auf Gewerbedächern, etwa die degressive Abschreibung von bis zu 15 Prozent im Jahr bei Anschaffung bis 31.12.2027.

Freistehendes Einfamilienhaus aus rotem Klinker mit Garage, schwarze Solarmodule auf de

Einfamilienhäuser in Billstedt, Wilhelmsburg und Finkenwerder

Was gilt für Neubauten in der HafenCity?

Die HafenCity ist der jüngste Stadtteil des Bezirks, 63,9 Prozent der Gebäude mit Wohnraum sind dort ab 2010 entstanden. 2024 wurden in keinem Hamburger Stadtteil so viele Wohnungen fertig wie hier, nämlich 934.

Für Neubauten gilt die Solarpflicht seit dem 01.01.2023, und zwar auf mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche. Häuser, die früher fertig wurden, können freiwillig nachrüsten. Da in 52,3 Prozent der Gebäude 13 oder mehr Wohnungen liegen, entscheidet darüber meist eine Eigentümergemeinschaft oder ein Wohnungsunternehmen. Ist das Gebäude ein Hochhaus, braucht auch die Dachanlage ein Verfahren bei der Bauaufsicht.

Was erzeugt eine Anlage im Bezirk?

Ein Süddach mit 35° Neigung erzeugt im Bezirk laut PVGIS rund 980 kWh je kWp im Jahr. Den Wert haben wir für den Rathausmarkt gerechnet, der selbst in Hamburg-Mitte liegt.

Dach und Ausrichtung Ertrag je kWp und Jahr
Süddach 35° 978 kWh
Ost-West-Dach 35°, Mittel beider Seiten 773 kWh
Flachdach, Aufständerung Süd 10° 886 kWh
Flachdach, Aufständerung Ost-West 10° 810 kWh
Fassade Süd 90° 706 kWh

Quelle: PVGIS 5.3, Standort Rathausmarkt, 1 kWp, 14 Prozent Systemverluste, eigene Rechnung vom 12.10.2026.

Auf den flachen Dächern vieler Etagenhäuser und Hallen stellen wir die Module nach Süden oder nach Ost-West auf. An Fassaden kommt rechnerisch weniger an, trotzdem trägt der Energiebunker in Wilhelmsburg seit dem Umbau zur IBA 2013 Photovoltaik an der Südfassade (Baunetz Wissen). Das Gebäude ist ein ehemaliger Flakbunker von 1943.

Wo wir außer in Hamburg-Mitte montieren

Hamburg-Mitte grenzt an alle sechs übrigen Bezirke, und in jedem davon sind wir ebenso unterwegs. Westlich von St. Pauli beginnt Altona mit den Elbvororten, nördlich davon liegt Eimsbüttel mit seinen Etagenhäusern.

Hinter St. Georg und Borgfelde schließt sich Hamburg-Nord an, hinter Horn und Billstedt Wandsbek mit seinen Einfamilienhausgebieten. Östlich folgt Bergedorf mit den Vier- und Marschlanden, und südlich von Wilhelmsburg liegt Harburg mit den Neubauquartieren in Neugraben-Fischbek.

Wie läuft die Anfrage für ein Haus in Hamburg-Mitte?

Für das erste Gespräch genügen die Adresse, die letzte Stromabrechnung und einige Fotos vom Dach und vom Zählerschrank. Bei Eigentümergemeinschaften helfen außerdem die Zahl der Wohnungen und der Termin der nächsten Versammlung, bei Gewerbebetrieben der Jahresverbrauch. Der erste Termin kostet nichts, und wir melden uns innerhalb eines Werktags. Sie erreichen uns per Mail an kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de oder über das Formular.

Häufige Fragen

Unser Haus steht in St. Georg. Brauchen wir für die Solaranlage eine Genehmigung?

Ja, sofern das Haus im Geltungsbereich einer der fünf Erhaltungsverordnungen in St. Georg liegt. Dann muss das Bezirksamt Hamburg-Mitte auch eine Dachanlage genehmigen, die anderswo verfahrensfrei wäre. Ob Ihre Adresse betroffen ist, sehen wir uns vor der Planung an.

Darf man auf ein Gebäude in der Speicherstadt überhaupt Module setzen?

Ja, aber nur mit Genehmigung des Denkmalschutzamts, weil die Speicherstadt als Gesamtanlage in der Denkmalliste steht. Das Amt hält Solaranlagen auf Denkmälern in der weit überwiegenden Zahl der Fälle für genehmigungsfähig. Bei Dächern, die von der Straße gut zu sehen sind, prüft es genauer.

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft in Hamm. Wie kommt der Strom in die Wohnungen?

Zwei Wege sind üblich, der Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG. Bei beiden liefert die Anlage auf dem Dach an die Wohnungen im Haus, und was übrig bleibt, geht ins Netz. Welcher Weg passt, entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Beschluss.

Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag für eine Anlage, die dieses Jahr ans Netz geht?

2,51 Cent je kWh für Anlagen bis 10 kW, wenn sie zwischen dem 01.08. und dem 31.12.2026 in Betrieb gehen. Für Anlagen bis 40 kW sind es 2,33 Cent und bis 1.000 kW 1,57 Cent, so steht es bei der Bundesnetzagentur.

Muss auf unser Hallendach in Billbrook eine Solaranlage, wenn wir es sanieren lassen?

Ja, sobald mehr als 50 Prozent der Dachhaut erneuert werden. Dann sind mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche mit Modulen zu belegen, für Gewerbehallen genauso wie für Wohnhäuser. Die Anlage muss laufen, wenn das neue Dach fertig ist.

Bekommt eine große Anlage auf der Halle noch eine feste Einspeisevergütung?

Nein, die feste Vergütung nach § 21 EEG gibt es nur für Anlagen bis 100 kW. Größere Anlagen verkaufen ihren Überschuss über einen Direktvermarkter. Deshalb richten wir die Größe nach dem Strom, den der Betrieb tagsüber selbst braucht.

Ich wohne zur Miete in Horn. Darf ich ein Balkonkraftwerk anbringen?

Ja, Geräte bis 800 VA und 2.000 W Modulleistung tragen Sie nur im Marktstammdatenregister ein, eine Meldung an die Hamburger Energienetze entfällt. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Vermieter, denn Halterung und Brüstung gehören zum Haus. Liegt das Haus im Erhaltungsgebiet Horn, kann zusätzlich das Bezirksamt zustimmen müssen.

Unser Wohnhaus ist ein Hochhaus. Ist die Dachanlage dann auch verfahrensfrei?

Nein, die Hamburgische Bauordnung nimmt Hochhäuser von der Verfahrensfreiheit für Solaranlagen aus. Für das Dach eines Hochhauses braucht es deshalb ein Verfahren bei der Bauaufsicht. Wir klären das, bevor wir die Anlage im Einzelnen planen.

Wie lange wartet man auf die Antwort des Denkmalschutzamts?

4 Wochen nennt das Denkmalschutzamt in seiner Praxishilfe vom Juni 2025 als angestrebte Zeit bis zur Rückmeldung. Montiert wird erst, wenn die Genehmigung schriftlich vorliegt, deshalb stellen wir den Antrag früh.

Lohnt sich in Hamburg-Mitte eher eine Süd- oder eine Ost-West-Aufständerung auf dem Flachdach?

886 kWh je kWp bringt die Aufständerung nach Süden mit 10° laut PVGIS, rund 810 kWh die Ost-West-Aufständerung. Ost-West passt, wenn mehr Module aufs Dach sollen, weil die Reihen enger stehen können. Süd passt, wenn die Fläche knapp ist und jedes Modul möglichst viel liefern soll.

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