Steht Ihr Haus in Hamburg unter Denkmalschutz, gehört es zu einem Ensemble oder liegt es in der Umgebung eines Denkmals, braucht die Solaranlage vorher eine Genehmigung des Denkmalschutzamts (§ 9 DSchG HH). Nach seiner Praxishilfe vom Juni 2025 ist eine solche Anlage in der weit überwiegenden Zahl der Fälle genehmigungsfähig, und eine Rückmeldung strebt das Amt nach vier Wochen an. Montiert wird erst, wenn der Bescheid vorliegt.
In Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung kommt eine Genehmigung des Bezirksamts hinzu, auch wenn das Haus selbst kein Denkmal ist (§ 172 BauGB). Nach Angaben des Denkmalschutzamts gibt es in Hamburg rund 12.300 Kulturdenkmäler, das sind rund 3 Prozent des Baubestands.
