Auf einem Mehrfamilienhaus in Hamburg gelangt der Solarstrom auf drei Wegen zu den Bewohnern: als Mieterstrom, über die Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG oder per Energy Sharing. Geht die Anlage bis zum 31.12.2026 in Betrieb, zahlt der Netzbetreiber für Mieterstrom einen Zuschlag von 2,51 Cent je kWh für den Anteil bis 10 kW. Für den Anteil bis 40 kW sind es 2,33 Cent, bis 1.000 kW 1,57 Cent (Bundesnetzagentur). Die Gebäudeversorgung verzichtet auf diesen Zuschlag, hat dafür aber keinen Preisdeckel und weniger Pflichten für den Betreiber.
Wir planen solche Anlagen für Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen in allen Hamburger Bezirken. Beim ersten Termin sehen wir uns Dach, Zählerplätze und den Verbrauch im Haus an, weil davon abhängt, welches Modell sich mit vertretbarem Aufwand umsetzen lässt.
