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Photovoltaik in Hamburg — zur Startseite Photovoltaik in Hamburg Solaranlagen, Speicher, Wallbox 0 % MWST auf Anlage und Speicher bis 30 kWp
Photovoltaik Mehrfamilienhaus: Mehrfamilienhaus aus rotem Backstein der 1950er Jahre mit vollflächiger Solaranlage auf dem Sa
Solaranlagen, Speicher, Wallbox

Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus in Hamburg

Wir planen Solaranlagen für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften in ganz Hamburg. Geht der Strom als Mieterstrom an die Bewohner, gibt es 2026 bis zu 2,51 Cent Zuschlag je kWh.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Worum geht es?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Rest klären wir im Gespräch.

Um welches Gebäude geht es?

Danach richten sich Abstände, Größe und Anmeldung.

Welche Dachform hat das Haus?

Eine Schätzung genügt.

Was gehört schon dazu oder kommt bald?

Mehrfachauswahl, wenn mehreres zutrifft.

Wann soll die Anlage laufen?

Für Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, gilt die heutige Vergütung.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns innerhalb eines Werktags und vereinbaren den ersten Termin. Der kostet nichts.

oder per E-Mail:kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de

Auf einem Mehrfamilienhaus in Hamburg gelangt der Solarstrom auf drei Wegen zu den Bewohnern: als Mieterstrom, über die Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG oder per Energy Sharing. Geht die Anlage bis zum 31.12.2026 in Betrieb, zahlt der Netzbetreiber für Mieterstrom einen Zuschlag von 2,51 Cent je kWh für den Anteil bis 10 kW. Für den Anteil bis 40 kW sind es 2,33 Cent, bis 1.000 kW 1,57 Cent (Bundesnetzagentur). Die Gebäudeversorgung verzichtet auf diesen Zuschlag, hat dafür aber keinen Preisdeckel und weniger Pflichten für den Betreiber.

Wir planen solche Anlagen für Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen in allen Hamburger Bezirken. Beim ersten Termin sehen wir uns Dach, Zählerplätze und den Verbrauch im Haus an, weil davon abhängt, welches Modell sich mit vertretbarem Aufwand umsetzen lässt.

Welche Modelle gibt es für Solarstrom im Mehrfamilienhaus?

Mieterstrom und Gebäudeversorgung liefern den Strom innerhalb des Gebäudes, Energy Sharing nutzt das öffentliche Netz. Daneben bleibt der einfachste Weg, den Strom für Treppenhaus, Aufzug oder Heizung im Haus zu nutzen und den Rest einzuspeisen.

Mieterstrom Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung Energy Sharing
Fundstelle § 21 Abs. 3 EEG, § 42a EnWG § 42b EnWG § 42c EnWG
Weg des Stroms im Gebäude, ohne öffentliches Netz im Gebäude, ohne öffentliches Netz über das öffentliche Netz
Mieterstromzuschlag ja, bis 10 kW 2,51 Cent je kWh nein nein, der Strom fließt durchs Netz
Preis für die Bewohner unter dem Grundversorgungstarif frei vereinbart, kein Preisdeckel zuzüglich Netzentgelte
Reststrom aus dem Netz liefert der Betreiber mit wählt jeder Haushalt selbst bleibt beim eigenen Versorger
Messung Messkonzept für das ganze Haus viertelstündliche Messung Smart Meter bei allen Beteiligten

Die Sätze der Bundesnetzagentur gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026. Welches Modell passt, hängt weniger von der Anlage ab als davon, wer sie betreibt und wie viel Verwaltung er übernehmen will.

Wohnblock aus dunkelrotem Klinker im Stil der 1920er Jahre mit aufgeständerten Modulen auf dem Flachdach

Wann passt Mieterstrom?

Mieterstrom passt, wenn der Betreiber den Haushalten einen vollständigen Stromtarif anbieten und den Zuschlag mitnehmen will. Er wird damit zum Stromlieferanten mit allen Pflichten, die § 42a EnWG daran knüpft.

Der Preis für den Mieterstrom muss unter dem Grundversorgungstarif im Netzgebiet liegen. In Hamburg beträgt dieser seit dem 01.04.2026 38,95 Cent je kWh und 16,55 Euro im Monat (Vattenfall). Der Vertrag über den Strom darf nicht Teil des Mietvertrags sein, sodass jeder Haushalt frei entscheidet.

Den Zuschlag gibt es nur für Strom, der direkt an die Bewohner geht, für Strom, der zuerst in einen Speicher fließt, entfällt er. Was die Haushalte nicht abnehmen, speist der Betreiber gegen die normale Einspeisevergütung ins Netz. Mieterstrom passt vor allem zu Häusern mit vielen Wohnungen, in denen auch tagsüber Strom gebraucht wird.

Was ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Bei der Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG teilt der Betreiber den Solarstrom nach einem festen Schlüssel auf die teilnehmenden Wohnungen auf. Grundlage ist ein Gebäudestromnutzungsvertrag, der Aufteilungsschlüssel und Preis festlegt.

Gemessen wird viertelstündlich, damit sich jeder Anteil sauber zuordnen lässt, und ein Speicher im Gebäude ist erlaubt. Den Reststrom bezieht jeder Haushalt weiter von einem Versorger seiner Wahl, der Betreiber muss also keine Vollversorgung leisten. Dieses Modell passt gut zu Eigentümergemeinschaften, in denen die Eigentümer den Strom selbst nutzen und keinen Lieferbetrieb aufbauen wollen.

Was ändert Energy Sharing für Hamburger Häuser?

Mit Energy Sharing nach § 42c EnWG darf Solarstrom über das öffentliche Netz an andere Haushalte im Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers gehen. In Hamburg ist das Netzgebiet der Hamburger Energienetze, also die ganze Stadt.

Anders als bei den Modellen im Gebäude fallen für den geteilten Strom Netzentgelte an, und alle Beteiligten brauchen ein Smart Meter. Für kleinere Anlagen sieht § 42c EnWG Erleichterungen bei den Lieferantenpflichten vor. Wie die Hamburger Energienetze die Abrechnung abwickeln, klären wir vor der Planung mit dem Netzbetreiber.

Was muss die Eigentümergemeinschaft beschließen?

Das Dach gehört zum Gemeinschaftseigentum, und eine Solaranlage darauf ist eine bauliche Veränderung. Darüber beschließt die Eigentümerversammlung nach § 20 Abs. 1 WEG, Einstimmigkeit ist dafür nicht nötig.

Für die Versammlung braucht die Gemeinschaft ein Angebot, die Ertragsrechnung und eine Entscheidung, welches Modell gelten soll. Wir liefern Anlagenplan und Ertragsrechnung so, dass der Verwalter sie mit der Einladung verschicken kann. Wer nur für die eigene Wohnung Strom erzeugen will, kann nach § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG ein Steckersolargerät verlangen. Was dafür gilt, erklärt der Ratgeber zum Balkonkraftwerk in Hamburg.

Welche Steuerregeln gelten im Mehrfamilienhaus?

Für Anlage und Speicher auf einem Wohngebäude gilt 0 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG). Bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die Voraussetzungen dafür ohne weiteren Nachweis als erfüllt.

Einkommensteuerfrei sind die Erträge bis 30 kWp je Wohneinheit, insgesamt aber höchstens bis 100 kWp je Steuerpflichtigem (§ 3 Nr. 72 EStG). Bei sechs Wohnungen wären rechnerisch 180 kWp erlaubt, die Freigrenze von 100 kWp greift jedoch vorher. Verkauft ein Vermieter Mieterstrom, können sich darüber hinaus gewerbliche Fragen stellen, die der Steuerberater klärt; die Grundregeln erklärt der Ratgeber Photovoltaik und Steuer.

Was kostet eine Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus?

Die Marktpreise für Dachanlagen liegen 2026 bei 1.100 bis 1.600 Euro je kWp, laut co2online und Finanztip, auf Wohngebäuden mit 0 % Umsatzsteuer. Auf einem Mehrfamilienhaus bestimmen außerdem Dachzugang, Gerüsthöhe und das Messkonzept den Preis.

Posten Marktwert, Stand 2026 Quelle
Anlage mit Montage, je kWp 1.100 bis 1.600 Euro co2online März 2026, Finanztip 05.03.2026
10 kWp ohne Speicher 11.000 bis 16.000 Euro Ableitung aus den Werten je kWp
Stromspeicher, je kWh Kapazität 300 bis 700 Euro Verbraucherzentrale 02.07.2026
Zählerschrank erneuern, falls nötig 1.500 bis 5.000 Euro 42watt Juli 2026, Finanztip 05.03.2026
Smart Meter über 7 bis 15 kW / 15 bis 25 kW / 25 bis 100 kW höchstens 50 / 110 / 140 Euro im Jahr § 30 MsbG
Betrieb und Instandhaltung 1 bis 2 Prozent der Investition im Jahr Fraunhofer ISE 20.08.2026

Für Mieterstrom und Gebäudeversorgung muss der Zählerplatz oft umgebaut werden, weshalb der Zählerschrank im Mehrfamilienhaus eine eigene Position im Angebot ist. Das Angebot für Ihr Haus kommt nach dem Termin am Dach, mit Anlagenplan, Ertragsrechnung und einem Vorschlag für das Messkonzept.

Was kostet es bei Ihnen?

Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

Was gilt bei der Dachsanierung eines Mehrfamilienhauses?

Wird mehr als die Hälfte der Dachhaut erneuert, müssen Module auf mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche (§ 16 HmbKliSchG). Bei Flachdächern bis 10° Neigung kommt ab dem 01.01.2027 auch bei wesentlichen Umbauten die Pflicht zur Begrünung hinzu.

Viele Hamburger Etagenhäuser aus Gründerzeit und Nachkriegszeit tragen Flachdächer oder ein flach geneigtes Nasendach. Die Praxishilfe des Denkmalschutzamts vom Juni 2025 zählt das Nasendach auf Etagenhäusern ausdrücklich zu den Regelfällen, die in der Regel genehmigt werden. Wie Dachdecker, Gerüst und Anlage bei der Sanierung zusammenkommen, beschreibt der Ratgeber zur Photovoltaik bei der Dachsanierung.

Was kosten Ladepunkte in der Tiefgarage?

Die Installation in einer Tiefgarage kostete in einer Stichprobe des ADAC bei zwölf Fachbetrieben 1.045 bis 5.200 Euro. Wie Wallbox und Solaranlage zusammenspielen und was § 14a EnWG beim Netzentgelt bringt, steht auf der Seite zur Wallbox in Hamburg.

Was kostet es bei Ihnen?

Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

Beispiel: sechs Wohnungen mit Ost-West-Dach

Im Beispiel trägt ein Haus mit sechs Wohnungen auf seinem Ost-West-Satteldach eine Anlage mit 10 kWp, die Mieterstrom liefert. Größe und Verbrauchsanteil sind Annahmen, alle anderen Werte stammen aus PVGIS, von der Bundesnetzagentur und aus den Marktpreisen.

Rechenschritt Wert im Beispiel
Anlage (Annahme) 10 kWp, Ost-West 35°
Jahresertrag rund 7.730 kWh (PVGIS 5.3, 773 kWh je kWp)
an die Haushalte geliefert (Annahme: die Hälfte) rechnerisch 3.865 kWh
Mieterstromzuschlag auf diese Menge 2,51 Cent je kWh
Strompreis für die Haushalte unter 38,95 Cent je kWh (Grundversorgung)
eingespeister Rest 3.865 kWh zu 7,70 Cent je kWh
Marktpreis der Anlage 11.000 bis 16.000 Euro, 0 % Umsatzsteuer
Smart Meter höchstens 50 Euro im Jahr

Mit 10 kWp bleibt die Anlage weit unter den Steuergrenzen, ihre Erträge sind also einkommensteuerfrei. Wählt der Eigentümer stattdessen die Gebäudeversorgung, entfällt der Zuschlag, und den Preis legt der Vertrag zwischen Betreiber und Haushalten fest.

Wie läuft das Projekt vom Termin bis zur Inbetriebnahme?

Beim Mehrfamilienhaus kommen zu den üblichen Schritten der Beschluss der Gemeinschaft und die Verträge mit den Haushalten hinzu.

  1. Erster Termin mit Blick auf Dach, Zählerplätze, Verbrauch im Haus und gewünschtes Modell.
  2. Angebot mit Anlagenplan, Ertragsrechnung und Vorschlag für das Messkonzept.
  3. Beschluss der Eigentümerversammlung oder Entscheidung des Vermieters.
  4. Antrag bei den Hamburger Energienetzen, Montage und Umbau des Zählerplatzes.
  5. Inbetriebnahme und Eintrag ins Marktstammdatenregister binnen eines Monats; die Anmeldung bei den Hamburger Energienetzen beschreibt die Schritte im Einzelnen.

Wofür Sie weitere Fachleute brauchen

Die Einladung zur Versammlung und die Formulierung des Beschlusses übernimmt der WEG-Verwalter. Beim Mieterstrom kann ein Dienstleister Verträge, Abrechnung und Lieferantenpflichten übernehmen. Bei einem Flachdach mit Gründach prüft ein Tragwerksplaner die Last, und steuerliche Fragen zum Mieterstrom klärt der Steuerberater.

Wo wir Mehrfamilienhäuser in Hamburg ausstatten

Wir montieren auf Mehrfamilienhäusern in allen sieben Bezirken. Im Stadtteil Eimsbüttel haben laut Zensus 26,3 % der Gebäude mit Wohnraum 13 oder mehr Wohnungen, und 55,2 % stammen aus der Zeit vor 1950. Was das für Dächer und Beschlüsse heißt, steht auf der Seite zur Photovoltaik in Eimsbüttel.

In Hamburg-Nord haben 28,8 % der Gebäude mit Wohnraum 7 bis 12 Wohnungen, und die Blöcke der Jarrestadt tragen in der Regel Flachdächer hinter einer Attika. Im Bezirk gelten 22 städtebauliche Erhaltungsverordnungen, für die das Bezirksamt zustimmen muss, wie die Seite zur Photovoltaik in Hamburg-Nord erklärt.

Wie Sie das erste Gespräch vorbereiten

Für den ersten Termin helfen die Zahl der Wohnungen, die Stromrechnung für den Allgemeinstrom, Fotos vom Dach und von den Zählerplätzen und, wenn vorhanden, die Teilungserklärung. Schreiben Sie uns dafür an kontakt@photovoltaik-in-hamburg.de oder über das Formular. Der erste Termin am Haus ist kostenlos, und eine Antwort bekommen Sie innerhalb eines Werktags.

Häufige Fragen

Dürfen wir den Solarstrom von unserem Dach an die Mieter verkaufen?

Ja, als Mieterstrom oder über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Beim Mieterstrom muss der Preis unter dem Hamburger Grundversorgungstarif bleiben, bei der Gebäudeversorgung legen Sie ihn im Vertrag mit den Bewohnern fest.

Muss ein Mieter den Strom vom Dach abnehmen?

Nein, der Vertrag über Mieterstrom darf kein Bestandteil des Mietvertrags sein. Jeder Haushalt entscheidet selbst, ob er den Strom vom Dach bezieht oder bei seinem bisherigen Versorger bleibt.

Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag für eine Anlage, die 2026 ans Netz geht?

2,51 Cent je kWh für den Anteil bis 10 kW, wenn die Anlage bis zum 31.12.2026 in Betrieb geht. Für den Anteil bis 40 kW sind es 2,33 Cent, darüber bis 1.000 kW 1,57 Cent. Gezahlt wird nur für Strom, der direkt an die Bewohner geht.

Gibt es den Zuschlag auch bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?

Nein, Gebäudeversorgung und Mieterstromzuschlag schließen sich aus. Dafür muss der Betreiber den Bewohnern keinen vollständigen Stromtarif anbieten, und eine Preisobergrenze gibt es nicht.

Reicht in unserer Eigentümergemeinschaft ein Mehrheitsbeschluss für die Anlage?

Ja, eine Solaranlage auf dem gemeinsamen Dach ist eine bauliche Veränderung, über die die Versammlung nach § 20 Abs. 1 WEG beschließt. Ein einstimmiges Votum verlangt das Gesetz dafür nicht.

Bis zu welcher Größe sind die Erträge im Mehrfamilienhaus einkommensteuerfrei?

30 kWp je Wohneinheit, höchstens aber 100 kWp je Steuerpflichtigem. Bei einem Haus mit sechs Wohnungen zieht also die Grenze von 100 kWp, nicht das Sechsfache von 30 kWp.

Muss auf unser Haus eine Solaranlage, wenn das Dach neu gedeckt wird?

Ja, sobald mehr als die Hälfte der Dachhaut erneuert wird und das Dach mindestens 50 m² misst. Dann sind 30 Prozent der Nettodachfläche mit Modulen zu belegen, und die Anlage muss mit dem fertigen Dach laufen.

Kann ein einzelner Mieter ein Balkonkraftwerk anbringen, solange auf dem Dach nichts passiert?

Ja, nach § 554 BGB kann er vom Vermieter die Zustimmung zu einem Steckersolargerät verlangen. Ablehnen darf der Vermieter nur, wenn ihm das Gerät nicht zuzumuten ist.

Brauchen wir für die Anlage auf dem Mehrfamilienhaus ein Smart Meter?

Ja, ab einer Anlagenleistung über 7 kW schreibt § 29 MsbG ein intelligentes Messsystem vor. Es darf über 7 bis 15 kW höchstens 50 Euro im Jahr kosten, über 25 bis 100 kW höchstens 140 Euro.

Können wir Solarstrom auch an das Nachbarhaus abgeben?

Ja, mit Energy Sharing nach § 42c EnWG geht der Strom über das öffentliche Netz an andere Haushalte im Netzgebiet. Alle Beteiligten brauchen dafür ein Smart Meter, und für den geteilten Strom fallen Netzentgelte an.

Beratung am Esstisch mit Tablet, Zollstock und einem kleinen Solarmodul-Muster
Unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags

Photovoltaik für Ihr Haus in Hamburg

Schreiben Sie kurz, um welches Dach es geht. Wir rechnen den Ertrag für Ihr Dach und sagen Ihnen, welche Anlagengröße und welcher Speicher passen — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

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