In Hamburg meldet der Elektrofachbetrieb Ihre Photovoltaikanlage im Portal der Hamburger Energienetze an, denn ans Netz bringen darf sie nur ein eingetragener Installateur. Bei Anlagen bis 30 kW muss der Netzbetreiber innerhalb eines Monats antworten (§ 8 EEG). Danach setzt er den passenden Zähler, die Anlage wird in Betrieb gesetzt, und binnen eines Monats nach der Inbetriebnahme muss sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur stehen.
Für Sie als Eigentümer heißt das vor allem, Unterlagen zu liefern und Termine freizuhalten. Die Anträge selbst stellt der Betrieb, der die Anlage montiert, und den Registereintrag kann er für Sie übernehmen.

