Für Solaranlagen auf Gebäuden, die vom 01.08. bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, beträgt die Einspeisevergütung bei Teileinspeisung 7,70 Cent je kWh für den Anteil bis 10 kWp. In Hamburg zahlen die Hamburger Energienetze diesen Satz 20 Jahre lang und zusätzlich für den Rest des Jahres, in dem die Anlage ans Netz geht. Was ab 2027 gilt, ist noch offen, denn der Regierungsentwurf zum EEG sieht für neue Anlagen keine feste Vergütung mehr vor und war am 12.10.2026 nicht beschlossen.
Die Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur in ihrer Tabelle zur EEG-Vergütung. Ihre aktuelle Tabelle endet am 31.12.2026, ein späterer Stichtag, den manche Ratgeber noch nennen, steht dort nicht. Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme, und an ihm entscheidet sich, welcher Satz für die ganze Laufzeit gilt.

